Struktur der Universität


[Historisches zur akademischen Selbstverwaltung] [Uni-Zentrale Gremien] [Senat der Universität] [Das Unipräsidium] [Fachbereichsgremien] [Wahlen] [Verfaßte Studentenschaft] [Studentenparlament (StuPa)] [Allgemeiner Studentenausschuß (AStA)] [Fachschaftsräte]


Die innere Struktur der Uni und der Umfang ihrer Selbstverwaltungsrechte werden vom Staat durch Gesetz geregelt. Du bist als Student genau wie alle Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter (WiMi) und Verwaltungsbediensteten (SoMi) Mitglied der Universität Frankfurt (§ 8 HHG). Im Rahmen der Selbstverwaltung findet die Vertretung studentischer Interessen auf zwei Ebenen statt:

1. Unmittelbar in allen Gremien der universitären (akademischen) Selbstverwaltung, die über die Angelegenheiten der Universität entscheiden, sowie

2. indirekt durch die Organe der studentischen Selbstverwaltung (sog. verfaßte Studentenschaft), die dem Ausdruck studentischer Interessen und der studentischen Selbsthilfe dienen (siehe gesonderten Bericht über Verfaßte Studentenschaft)

Historisches zur akademischen Selbstverwaltung

Anfang der 70er Jahre wurde im Rahmen einer Hochschulreform die herkömmliche Ordinarienuniversität, in der nur die ordentlichen Professoren (Ordinarien) das Sagen hatten, durch die Gruppenuniversität abgelöst. Prinzip der Gruppen-universität war, keiner Mitgliedsgruppe (Professoren, WiMi, Studenten, SoMi) eine Mandatsmehrheit in den verschiedenen Selbstverwaltungsgremien zu geben, so daß für Entscheidungen Einigungen zwischen den Gruppen notwendig werden.

Auf Betreiben konservativer ehemaliger Ordinarien wurde jedoch diese Reform Mitte der 70er Jahre teilweise rückgängig gemacht (Hochschulurteil BVerfGE 35, 79). Mit Ausnahme des Konvents besaßen so die Professoren seither in den Selbstverwaltungsgremien eine absolute Mehrheit. Dennoch können auch in vielen Gremien die Nichtprofessorengruppen Einfluß gewinnen, da die Professorenschaft selten ein geschlossener Block ist. Dieser Umstand dürfte auch ein Grund dafür sein, warum auf Betreiben der CDU/CSU und konservativer Professorenorganisationen das Hochschulrahmengesetz (HRG) weiter zugunsten der Professoren und zu Lasten der Mitbestimmungsmöglichkeiten der anderen Gruppen novelliert wurde.


1998 wurde der Konvent abgeschafft; an seine Stelle trat ein Senat mit erweiterten Kompetenzen (Gesetz zur Neuregelung des Hochschulrechts, GVBl. I (1998), S. 431 ff.).
Seit dem Jahr 2000 gehören einem Fachbereichsrat 7 Professoren (vorher: 10), 3 Studenten (vorher: 5), 2 Wissenschaftliche Mitarbeiter (vorher: 3) und 1 Sonstiger Mitarbeiter (vorher: 1) an (Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes, GVBl. I (2000), S. 431 ff.). Ende 2007 wurde die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Stiftungsuniversität (Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes, GVBl. I (2007), S. 640 ff.), wodurch sich weitreichende Änderungen, insbesondere bzgl. Vermögen der Universität und Vermögensübertragung ergaben.


Weitere umfängliche Umgestaltungen des Hessischen Hochschulgesetzes, die insbesondere die Studentenschaft betreffen, wird eine für 2010 geplante Neufassung des HHG mit sich bringen. So soll nach § 78 Abs.1 des Entwurfs des HMWK vom 15.06.2009 (HHG-E) eines von nur noch zwei Organen der Studentenschaft das StuPa sein. Das StuPa kann dann nach Belieben weitere Organe (und deren Befugnisse) vorsehen. Hier ist Willkürhandlungen der jeweiligen politischen Mehrheit Tür und Tor geöffnet!

Derzeit existiert folgende Struktur der akademischen Selbstverwaltung:

Uni-Zentrale Gremien

Oberste Selbstverwaltungsgremien der Universität gibt es mehrere.

Der Senat der Universität

Oberstes Selbstverwaltungsgremium der Universität ist der Senat. Zur Zuständigkeit des Senats im Einzelnen siehe § 40 Abs. 1 und Abs.2 HHG. Eine wesentliche Aufgabe des Senats, dem 9 Professoren, 3 wissenschaftliche Mitarbeiter, 3 Studenten und 2 sonstige Mitarbeiter angehören (§ 40 Abs.4 HHG), ist die Überwachung der Geschäftsführung des Präsidiums der Universität.

Goback Das Unipräsidium

Ein weiteres wichtiges Gremium der Universität ist das Präsidium. Gemäß § 42 Abs.1 HHG ist das Präsidium das zentrale Leitungsorgan der Universität. Es weist die Budgets zu (§ 42 Abs.4HHG), entscheidet über Einführung oder Aufhebung von Fachbereichen bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen sowie über alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz einem anderen Organ zugewiesen wurden (§ 42 Abs. 5, Abs.1 HHG). Dem Präsidium gehören an, der Präsident, die Vizepräsident und der Kanzler der Universität (§ 42 Abs.2 HHG). Studentische Mitglieder im Präsidium der Universität gibt es nicht. Die AstA-Vorsitzenden können aber an den Sitzungen des Erweiterten Präsidiums (§ 43 HHG) teilnehmen.

GobackFachbereichsgremien

Auf Fachbereichsebene ist das entscheidende Gremium für alle Angelegenheiten der Fachbereichsrat (FBR). Ihm gehören 7 Professoren, 2 wissenschaftliche Mitarbeiter, 3 Studenten und 1 sonstiger Mitarbeiter an (§ 50 Abs.2 HHG). Es ist u.a. zuständig für den Erlaß der Prüfungs- und der Studienordnungen (§ 50 Abs.1 Nr.1 HHG) und die Regelung der Benutzung der Fachbereichseinrichtungen (§ 50 Abs.1 Nr.10 HHG). Über die Verwendung von Personal- und Sachmitteln bestimmt es nicht. Hierfür ist nach § 51 Abs.1 HHG das Dekanat des jeweiligen Fachbereichs zuständig.

Die meisten Fachbereiche untergliedern sich in Betriebseinheiten oder Institute. Auf Institutsebene entscheidet das Direktorium, bestehend aus allen Professoren des Instituts sowie je 1-2 Vertretern der übrigen Gruppen.

GobackWahlen

Die studentischen Vertreter in den obengenannten Gremien werden durch Wahl jährlich neu bestimmt. Direkt wählen wir Studenten dabei unsere Vertreter in Konvent und Fachbereichsrat. Diese Wahlen finden, ähnlich Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen als allgemeine, geheime, freie und gleiche Wahlen statt. In der Regel werden sie nach der HRG-Novellierung gemeinsam mit den Wahlen zu den Organen der studentischen Selbstverwaltung (Studentenparlament und Fachschaftsrat) abgehalten. Die Wahlen werden als kombinierte Brief- und Urnenwahlen durchgeführt, d.h. jeder Student bekommt automatisch Briefwahlunterlagen zugesandt und kann außerdem, wenn er nicht per Brief abstimmt, später noch an einer Urne wählen.

Die Wahlbeteiligung liegt leider sehr, sehr niedrig bei ca. 20 %. Diese Tatsache ist sehr bedauerlich, wenn auch aus vielerlei Gründen verständlich. Die Uni-Politik ist in vielen Bereichen undurchschaubar - dieses Info soll dem entgegenwirken - und wird von außen oftmals mit Argwohn betrachtet. Auch das bürokratische Wahlverfahren schreckt viele ab. Trotz alledem, die Vertretung studentischer Interessen in der Universität ist wichtiger als je zuvor.

Der Versuch, studentische Eigeninitiative und Selbstverwaltung zu initiieren und zu fördern, ist gerade in Zeiten zunehmender Individualisierung wichtiger denn je.

Deshalb: Beteiligt Euch aktiv und selbstverständlich auch passiv an den Uni-Wahlen. Studentische Hochschulpolitik ist nicht nur wichtig, sie macht auch Spaß und läßt sich mit individuellen Interessen in Einklang bringen.

Verfaßte Studentenschaft

Die Verfaßte Studentenschaft ist eine Interessenvertretung der Studenten. Jeder Student ist automatisch Mitglied in der Verfaßten Studentenschaft und muß Beiträge zahlen (§ 95 Abs.3 HHG). Es sind pro Student und Semester 8,-- EUR, die bei der Rückmeldung oder Immatrikulation zusammen mit u.a. 55,-- EUR für das Studentenwerk zu überweisen sind. Die Verfaßte Studentenschaft ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die ihre Angelegenheiten selbst verwaltet und im Rahmen der Gesetze Satzungs- und Finanzautonomie besitzt.

Aufgaben der Studentenschaft:

Das Studentenparlament (StuPa)

 

ist das oberste beschlußfassende Organ der Verfaßten Studentenschaft (§ 97 Abs.1, Abs.3 HHG). Es wird in jedem Wintersemester nach Verhältniswahl (Listenwahl) gewählt. Es besteht aus 25 Studenten. Das StuPa hat unter anderem folgende Aufgaben: :

Allgemeiner Studentenausschuß (AStA)

Der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) führt die Beschlüsse des Studentenparlaments aus, erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Studentenschaft und vertritt diese nach außen (§ 97 Abs.3 HHG). Der AStA wird vom Studentenparlament mit der Mehrheit der Stimmen gewählt. Er besteht aus einem Vorsitzenden und einem oder zwei Stellvertretern und ernennt Referenten. Den Mitgliedern des AStAs sowie den Referenten werden aus Studentenschaftsmitteln 'Aufwandsentschädigungen' von 400,-- EUR pro Referent und Monat gezahlt. Insgesamt sind das z.Zt. ca. 7.000,-- EUR pro Monat.

Fachschaftsräte

Alle Studenten eines Fachbereichs bilden eine Fachschaft (§ 98 HHG). Jede Fachschaft wählt (gleichzeitig mit der Wahl zum StuPa) eine studentische Vertretung auf Fachbereichsebene, den Fachschaftsrat. Dieser besteht, je nach Größe des Fachbereichs, aus drei bis neun studentischen Mitgliedern.

Die im vorangegangenen kurz skizzierten Rechts- und Organisationsvorschriften zur Verfaßten Studentenschaft bilden natürlich nur einen Rahmen, der in der Praxis studentischer Politik sehr unterschiedlich ausgefüllt werden kann.